Hinweise zum Korruptionsstrafrecht in der Vorweihnachtszeit

01.12.2017 | Cornelia Piontke | News, Compliance

Weihnachten steht vor der Tür und wir besinnen uns des Brauchtums des Schenkens. Eine Flasche Wein, eine Schachtel Pralinen, Konzertkarten: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft und bei Geschäftsbeziehungen auch die Zusammenarbeit. Mit möglicherweise brisanten Folgen: Wer unangemessene Geschenke annimmt, kann sich dem Vorwurf der Bestechlichkeit ausgesetzt sehen. Klug ist, wer sich mit Compliance-Management sicher aufstellt und die Compliance-relevanten Hürden beim Schenken sicher überspringt.

STOLPERSTEIN: KORRUPTIONSVORWURF

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen am 4. Juni 2016 erfolgte die Ergänzung des Strafgesetzbuches um die §§ 299a, 299b, und 300, welche Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe stellen.

In der Konsequenz bedeutet dies nicht weniger, als dass Zuwendungen ein erhöhtes Gefahrenpotential hinsichtlich einer strafbaren Handlung darstellen.
Die Pflege von Geschäftsbeziehungen sollten daher unter Wahrung der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen und Zuwendungen stets auf ihre strafrechtliche Relevanz hin überprüft werden. Das heißt im Klartext: Besteht die Möglichkeit einer unlauteren Beeinflussung im Geschäftsverhalten und könnten sachfremde Entscheidungen gefällt werden? Hellhörig sollten Unternehmen jedenfalls werden, wenn Geschenke unverhältnismäßig sind und nicht auf transparenten Wege übergeben werden.
Compliance räumt die Stolpersteine aus dem Weg. Sich der Realität von möglichen korrupten Verhalten zu verschließen, nützt niemanden etwas, sondern schadet nur. Und klar ist: Wer angesichts einer Bedrohung den Kopf in den Sand steckt, macht sich mitschuldig. Es ist daher wichtig, dass sich die Unternehmen den Herausforderungen stellen und mit pragmatischem Compliance-Management auch die geschenkefreudige Vorweihnachtszeit sicher erleben. Maßgeblich ist es, Strukturen schaffen, um Compliance zu ermöglichen und nachhaltig in den Köpfen der Mitarbeiter zu verankern.

Compliance-Richtlinie
Damit sich die Mitarbeiter über die gängige Geschenke-Praxis im Unternehmen informieren können, ist es in erster Linie anzuraten, im Unternehmen eine interne Compliance-Verhaltens-Richtlinie zu erstellen. Diese sollte klar ausformulieren, welche Zuwendungen angenommen werden dürfen und welche besser dankend abzulehnen sind. Zudem sollte die Richtlinie klar festlegen, welche Wertgrenzen, Verantwortungen und Prozesse für den Umgang mit Zuwendungen gelten.

Schulung schützt!
Mit der Erstellung einer Richtlinie allein ist es allerdings noch nicht getan, unverzichtbar sind Schulungen. Sie geben dem Unternehmen die Möglichkeit, Compliance-relevante Themen aufzunehmen und die Regelungen bei dem Mitarbeiter zu verinnerlichen. Besonders interessant sind Inhouse-Schulungen.

Die Vorteile einer Inhouse-Schulung liegen insbesondere in der Zeitersparnis aufgrund wegfallender Reisekosten, dem individuellen Schulungsprogramm, den überschaubaren Kosten und dem manigfaltigen Nutzen für Sie und interessierte Partner.


Mögliche Schulungsinhalte:
Durch eine Schulung erfahren die Mitarbeiter, welche Zuwendungen unangemessen sind und ein Compliance-Risiko darstellen. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und können im geschäftlichen Verkehr sicher handeln.

Hinweise helfen aufzudecken! Neben der Schulung von Mitarbeitern ist es auch sinnvoll, ihnen eine Plattform anzubieten, auf der sie anonym Hinweise zu Compliance-relevanten Sachverhalten weitergeben können. Im Fall des Verdachts von Korruption können solche anonymen Hinweise ein Unternehmen vor erheblichen Schaden schützen. Ausschlaggebend für Hinweisgeben ist sicherlich, dass ihre Angaben vertraulich behandelt werden und sie sich nicht in die Gefahr begeben, möglicherweise als Verräter dazustehen. Empfohlen wird daher ein anonymes Hinweisgebersystem mit seinen Vorzügen:

  • Stärkung der Loyalität der Mitarbeiter.
  • Sicherheit und Vertrauen für Hinweisgeber aufgrund vertraulicher, auf Wunsch anonymer, Abgabe von Meldungen rund um die Uhr.
  • Schutz des Unternehmens durch frühzeitige Aufklärung von Risiken oder Missständen.
  • Prävention von Fehlverhalten, Interessenkonflikten und Straftaten.
  • Möglichkeit der geordneten internen Aufklärung - anstelle Reaktion auf öffentliche Vorwürfe.
  • Das JOMEC-BKMS® System ist als einziges System seiner Art weltweit zur Datensicherheit sowie zum Datenschutz mehrfach von ausgewiesenen und unabhängigen Experten zertifiziert.

COMPLIANCE CHRISTMAS GUIDE:

Damit in der geschenkefreudigen Vorweihnachtszeit ein Hinweisgebersystem aber gar nicht erst in Anspruch genommen werden muss, ist es von Vorteil, die Grundsätze beim geschäftlichen Schenken zu kennen. Ob Geschenke dankend angenommen oder übergeben werden können, kann anhand der folgenden Checkliste überprüft werden:

  • Vorliegen einer Richtlinie über den Umgang mit Zuwendungen.
  • Kenntnis über die besonderen Richtlinien, die im Unternehmen des Schenkenden und auch des Beschenkten gelten.
  • Bestenfalls Geschenke an das Unternehmen und nicht an Einzelpersonen richten.
  • Einhaltung der Wertgrenzen, Verantwortungen und Prozesse für den Umgang mit Zuwendungen.
  • Grundsätzliches Tabu von Geldgeschenken.
  • Angemessenes Verhältnis der Geschenke zur Geschäftsbeziehung.
  • Geschenke dürfen nicht geeignet sein, Geschäftsverhalten zu beeinflussen und so sachfremde Entscheidungen hervorrufen.
  • Vermeidung einer zeitlichen Nähe von Geschenkübergabe und geschäftlicher Entscheidung.
  • Beachtung der Grundsätze zur Korruptionsprävention, das heißt Information an Vorgesetzte und Dokumentation von Geschenken zur Schaffung von Transparenz und Kontrolle.
  • Überprüfung der Intention des Schenkenden, welche Zielsetzungen spielen eine Rolle


Aufmerksamkeit(en) lohnt sich.
Wie aufgezeigt, kann der Grat zwischen einer höflichen Aufmerksamkeit und einer Compliance-relevanten Bestechung schmal sein. Wenn sich ein Unternehmen allerdings mit pragmatischem Compliance-Management schützt, kann es sich auch in der geschenkefreudigen Vorweihnachtszeit sicher fühlen. Auch wenn das Korruptionsrisiko nicht vollständig auszuschließen ist, kann es mit Compliance-Management jedenfalls greifbar werden und ermöglicht einen sensiblen, entspannten Umgang mit kleinen Aufmerksamkeiten.

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